Regeln zur Mithilfe im Garten
- Die inserierenden Pächter*innen bleiben die einzigen Vertragspartner*innen des Vereins. Mit einer Mithilfe besteht kein Anspruch auf die Parzelle.
- Der Pächter oder die Pächterin darf den Garten nicht unterverpachten oder Dritten dauernd zur Nutzung überlassen. Die Mithilfe im Garten ist eine temporäre Lösung.
- Die Verantwortung für die Parzelle bleibt bei der Person, die den Pachtvertrag unterschrieben hat. Sie ist auch verantwortlich, dass die Helferin oder der Helfer beim Mitgärtnern den Garten GOZ-konform pflegt.