Schriftliche Generalversammlung 2020/21

Der Vorstand hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, auch 2022 eine schriftliche Generalversammlung durchzuführen. Die neue Virus-Mutation Omikron verunsichert zu stark, und wir wollen kein gesundheitliches Risiko eingehen. Gestützt auf Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 können Mitgliederversammlungen schriftlich durchgeführt werden, auch wenn es dafür keine Grundlage in den Statuten gibt.

Für diese schriftliche Generalversammlung erhalten alle Vereinsmitglieder – wie gewohnt – die Traktandenliste, den Jahresbericht, sowie die Jahresrechnung. Dazu ein Stimmformular, in dem die Stimme eintragen und mit der Unterschrift versehen dem Vorstand zurückgeschickt werden kann.

Traktandenanträge können dem Präsidenten eingereicht werden. Diese müssen bis spätestens am 3. Januar 2022 bei ihm angekommen sein.

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen auf eine rege Beteiligung.

Der Vorstand